In Reaktion auf die Fluchtmigrationsbewegungen der jüngeren Vergangenheit beschloss der Deutsche Bundestag im Jahr 2016 die freie Wohnortwahl von anerkannten Flüchtlingen einzuschränken. Eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ermöglicht seitdem den Erlass von Wohnsitzauflagen. Entsprechend § 12a Aufenthaltsgesetz sind viele anerkannte Flüchtlinge für drei Jahre verpflichtet, in dem Bundesland zu wohnen, welchem sie im Rahmen des Asylverfahrens zugeteilt wurden. Zusätzlich können die Bundesländer die Niederlassungsfreiheit weiter beschränken, indem sie eigene Regelungen erlassen.
Deutschland nutzte bereits in der Vergangenheit Niederlassungspolitiken, um die räumliche Verteilung von Migrantinnen und Migranten zu steuern. Auch andere europäische Staaten haben Erfahrungen mit vergleichbaren Instrumenten. Bislang haben sieben der 16 Bundesländer von der umstrittenen Neuregelung des Aufenthaltsrechts Gebrauch gemacht und landesinterne Wohnsitzauflagen erlassen. Nur bei einer Minderheit dieser Länder fließen integrationspolitische Kennzahlen in die Berechnung der Verteilschlüssel ein.
Auch der Freistaat Sachsen plant, anerkannten Flüchtlingen zukünftig einen Wohnort innerhalb des Bundeslandes zuzuweisen. Abwanderung und Binnenmigration stellen die ländlichen Gebiete im Freistaat vor große Herausforderungen. Obwohl nur geringe Erfahrungen bei der Integration von Migrantinnen und Migranten bestehen, wird die Ansiedlung von Flüchtlingen mancherorts als Lösung für die Folgen des demographischen Wandels betrachtet. Angesichts der Ankündigung der Landesregierung, eine sachsenweite Wohnsitzauflage einzuführen, stellt das vorliegende Paper mögliche Formen einer Ausgestaltung des Steuerungsinstruments vor und diskutiert deren Vor- und Nachteile.
Dabei wird deutlich, dass – unabhängig von der Ausgestaltung des Steuerungsinstruments – flankierende Maßnahmen ergriffen werden müssen und Investitionen in die öffentliche Infrastruktur unerlässlich sind.